Ziel ist es, alle wiederkehrenden Aufgaben (Serien) nur einmal anzulegen!
Folgende Vorgehensweise ist notwendig:
Damit wird erreicht, dass alle bestehenden Serien (Fibu, Lohn, Jahresabschlüsse etc.) in das Zieljahr fortgeschrieben werden. Dabei werden die Aufgabenbezeichnungen (z.B. Fibu 01/2018 oder Jahresabschluss 2017) ebenfalls den neuen Zeiträumen entsprechend fortgeschrieben.
Hinweis:
Wenn darüber hinaus überfällige Aufgaben aus dem nicht selektierten Zeitraum angezeigt werden sollen, müssen Sie bitte ein Häkchen bei „alle überfälligen Aufgaben“ setzen.
Die Übernahme des je Mitarbeiter zustehenden Resturlaubs ist erst am 02. Januar 2018 möglich (weil sich erfahrungsgemäß bis zum letzten Tag des alten Jahres Urlaubsansprüche verändern können.