Ob Mandanten Mitarbeiter, Tätigkeiten, Aufgaben, Abwesenheitszeiten oder alle verfügbaren oder bereits verplanten Arbeitszeiten – in der Planungsübersicht finden Sie alle wichtigen Informationen auf einen Blick.
Lassen Sie sich bei Bedarf alle Informationen die Sie für Ihre Entscheidung benötigen auf einen Blick anzeigen. Genauso können Sie über die verschiedenen Einstellungen in dem Chart sich nur die wichtigsten Informationen anzeigen lassen.
Die Planungsübersicht von Tax Time Solutions bietet Ihnen die Funktion, sich alle Umsätze mit einem Mausklick anzeigen zu lassen. Einfach die „Check-Box Umsätze/DB in € anzeigen“ aktivieren. So sehen Sie auf einen Blick, zu welchem Zeitraum Ihre Kanzlei am Umsatzstärksten war.
Alle Infos lassen sich auf einen Blick anzeigen – oder Sie selektieren die Ansicht so, wie Sie sie benötigen. Lassen Sie sich bestimmte Tätigkeiten, von einem Mitarbeiter in einem bestimmten Zeitraum anzeigen. Mit Tax Time Solutions erledigen Sie diese Schritte mit wenigen Mausklicks.
Das Jahr neigt sich dem Ende zu und es gibt noch Aufgaben, die bereits jetzt ins neue Jahr geschoben werden können? Wenn Sie das neue Jahr in TTS bereits geplant haben, können Sie die Tätigkeiten und Aufgaben einfach per Drag&Drop ins neue Jahr heben.
Das aktuelle Jahr geht dem Ende zu und das neue steht bereits in den Startlöchern? Resturlaub, bestehende Aufgabenserien oder bereits feststehende Mitarbeiterwechsel – die Kalenderfunktion von Tax Time Solutions gewährleistet Ihnen den optimalen Übergang!
Den Kalender können Sie sich auch als Timeline für ausgewählte Zeiträume anzeigen lassen.
Über „Konfiguration“ und „Einstellungen“ können Sie das Feld „Planungsjahre“ auswählen.
Über „+ Neues Planungsjahr“ legen Sie das kommende Jahr an.
TTS erkennt die Aufgabenserien des laufenden Jahres und kopiert diese bereits für das kommende Jahr in den gleichen Zeitraum. Die Jahreszahl wird vom System automatisch angepasst.
Der bestehende Resturlaub vom laufenden Jahr wird von TTS jedem Mitarbeiter fürs neue Jahr gutgeschrieben – allerdings erst am 2. Januar des Folgejahres. Bis zum 31.12. besteht für Ihren Mitarbeiter Urlaubsanspruch des alten Jahres. Durch diese Funktion wird es bei der Mitnahme des Resturlaubs keine Überschneidungen geben.
Ein Kollege geht in den wohlverdienten Ruhestand oder Sie und Ihr Auszubildender haben frühzeitig und im Guten geklärt, dass sich die Wege nach der Ausbildung trennen werden? Diese wichtigen Eckdaten tragen Sie bereits zum Jahreswechsel in TTS ein und können frühzeitig erkennen, ob Ihre Kanzlei im kommenden Jahr eine ausgewogene Auslastung zu erwarten hat.