Vielfach ist es (z.B. bei der Übernahme von Mandaten) notwendig, Finanzbuchhaltungen für mehrere Jahre (Jahres-Fibu) rückwirkend zu erstellen. In diesen Fällen empfehlen wir Ihnen, wie folgt vorzugehen:
Die Fibu für das komplette Kalenderjahr 2014 ist im Jahr der Beauftragung 2018 zu erstellen: Sie legen bei dem betreffenden Mandanten die Aufgabe Fibu an, erfassen unter Aufgabenserie „keine Aufgabenserie“ und benennen der Aufgabentitel (z.B.) Jahres-Fibu 2014. Unter „Start“ und „Frist“ legen Sie einen beliebigen Zeitraum in 2018 fest.
Im gleichen Jahr (2018) sind auch die Finanzbuchhaltungen für die Jahre 2015 und 2016 nachträglich zu erstellen sind: Wie im Beispielsfall 1 legen Sie für jedes Kalenderjahr eine Einzelaufgabe an mit den individuellen Aufgabentiteln 2015 bzw. 2016.
Beginnend ab der Fibu für 2017 (zu erstellen ebenfalls in 2018) geht man davon aus, dass jährlich wiederkehrend für das zurückliegende Kalenderjahr die Jahresfibu zu erstellen sein wird. Hier empfehlen wir die Anlage einer neuen Tätigkeit mit der Bezeichnung „Jahres-Fibu-Serie“. Dabei wählen Sie als Aufgabentyp „Steuererklärung“. Sie legen dann bei dem betreffenden Mandanten die Aufgabe Jahres-Fibu-Serie an, erfassen unter Aufgabenserie jährlich und benennen der Aufgabentitel (z.B.) Jahres-Fibu. Unter „zu erledigen für Jahr“ geben Sie das Jahr an, für das die erste Aufgabe der Serie geplant werden soll (hier:2017) Unter „Start“ und „Frist“. geben Sie einen beliebigen Zeitraum in 2018 fest.
Tax Time Solutions erkennt in diesem Fall, dass die jährliche Serie immer im Jahr der Bearbeitung (hier 2018) die Aufgabe für das vergangene Jahr betrifft und die Aufgabenbezeichnung Jahresfibu 2017 erscheint sowohl in der Planungsübersicht als auch in der Ansicht des betreffenden Mandanten sowie des zugeordneten Mitarbeiters. Bei der späteren Jahresübernahme aller Serien der Kanzlei ins Kalenderjahr 2019 erscheint dann automatisch die Aufgabenbezeichnung Jahres-Fibu-Serie 2018.