Lerneffekte bedeuten in der Theorie Praxis der Mikroökonomie nichts anderes als die Erhöhung der Arbeitsproduktivität in einem Unternehmen, d.h. des pro Arbeitsstunde erzielten Outputs. Diese Lerneffekte wurden im Zuge der Industrialisierung in der industriellen Fertigung dazu genutzt die Arbeitsabläufe in immer kleinere Einheiten zu zerlegen, mit dem Ziel, die Produktivität der Fertigungsarbeiter auf ein Maximum zu steigern (man nennt so etwas auch „Taylorismus“).
Es gibt jedoch Grenzen dieser arbeitsteiligen Entwicklung. Die Reduzierung der Arbeit und Arbeitsprozesse auf sich stets wiederholende, repetierte und monotone Tätigkeiten führt bei den Arbeitern zu einer Abstumpfung, die wiederum gegenüber den erzielbaren Lerneffekten kontraproduktiv und somit produktivitätsmindernd wirken kann. Aus diesem Grunde wird heutzutage die industrielle Fertigung vielerorts in Teamarbeit organisiert, bei denen größere Arbeitsabläufe gemeinsam verrichtet werden. Die teambezogene Fertigung wird häufig mit dem japanischen Begriff „KAIZEN“ belegt. Gegen die nachteiligen Auswirkungen der Arbeitsteilung durch Ausnutzung von Lerneffekten richtete sich unter anderem auch die Kritik von Karl Marx. Über die industriellen arbeitsteiligen Produktionsprozesse, die er als „Entfremdung“ bezeichnete sagte Marx: „Alle Mittel zur Entwicklung der Produktion schlagen um in Beherrschungs-und Exploitationsmittel des Produzenten, verstümmeln den Arbeiter in einen Teilmenschen, entwürdigen ihn zum Anhängsel der Maschine, vernichten mit der Qual seiner Arbeit ihren Inhalt, entfremden ihm die geistigen Potenzen des Arbeitsprozesses im selben Maße, worin Letzterem die Wissenschaft als selbstständige Potenz einverleibt wird.“ (Marx, 1972, S. 674). Auch heute ist diese Kritik von Marx durchaus berechtigt.
In der betriebswirtschaftlichen Steuerberatungspraxis werden auch arbeitsteilige Prozesse gebildet, um Lerneffekte, aber auch Kontrolleffekte auszunutzen. Das funktioniert nur durch Dokumentation der regelmäßig anfallenden Arbeitsprozesse in der Erledigung von Mandantenaufhaben in einem kanzleieinheitlichen Qualitätswesen. Dazu gehört aber auch der Einsatz einer praxistauglichen RESSOURCEN-PLANUNG. Zusammen mit diesem RESSOURCEN Management System ist es ohne weiteres möglich, die gesetzten Qualitätsziele bei gleichzeitiger Optimierung der Arbeitsprozesse zu erreichen. Umfasst man die notwendige Prozessoptimierung in einer Steuerkanzlei mit einer adäquaten Teamwork Organisation, berücksichtigt man als Kanzleiinhaber trotz der vor allem aus ökonomischen Gründen in einer sich dynamisch durch Digitalisierung geprägten Umwelt notwendigen Arbeitsteilung zusätzlich die psychischen Belastungsfaktoren, die auf die Mitarbeiter wirken. Dadurch erreicht man seine ökonomischen Ziele und gleichzeitig Zufriedenheit der Mitarbeiter in seiner Steuerkanzlei.
Autor dieses Beitrages:
Vis. Professor Dr. Rainer Schenk (Steuerberater)